Hinweise zur Sportversicherung

Kobras LogoLiebe Sportfreundinnen und Sportfreunde, heute möchte ich euch über eine aktuelle Mitteilung unserer Sportversicherung, der ARAG informieren.

Ihr seid also auch in der aktuellen Situation beim Sporttreiben außerhalb des Sportvereins versichert. Und sogar wenn ihr für Hilfebedürftige einkaufen geht.

„Guten Tag liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

wir haben den Versicherungsschutz situationsbedingt noch einmal erweitert. Das betrifft explizit die INDIVIDUELLE Sportausübung der VEREINSMITGLIEDER.

Vor dem Hintergrund, dass die bestehenden behördlichen Maßnahmen zeitlich fortdauern müssen, bietet die ARAG die folgende, weiter gefasste Regelung des Versicherungsschutzes im Rahmen der Unfallversicherung des Sportversicherungsvertrages:

Ab sofort und bis auf weiteres gilt der Versicherungsschutz für Vereinsmitglieder während ihrer individuellen sportlichen Aktivitäten (Einzeltraining) sowohl in der von ihm im Verein betriebenen Sportart als auch zum Betreiben und Aufrechterhalten der dazu erforderlichen Fitness. Das im Sportversicherungsvertrag für derartige „Einzelunternehmungen“ geltende Erfordernis einer vom Vereinsvorstand oder sonst autorisierten Person erteilten „Anordnung“ bedarf es bis auf weiteres nicht. Die Erweiterung der Sport-Unfallversicherung gilt bis die Behörden den regulären Sport- und Spielbetrieb der Vereine wieder zulassen.“

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